2.5. Das Schatzungsamt hat bei der Schätzung des Mietwerts den Grundansatz durch den durchschnittlichen Mietertrag vermieteter Vergleichsobjekte im gesamten Kantonsgebiet ermittelt. Den Mietwert hat es aus der Anzahl Raumeinheiten, multipliziert mit einem Franken-Ansatz berechnet. Zur Bestimmung dieses Ansatzes hat es den in vermieteten Vergleichsobjekten im gesamten Kantonsgebiet ermittelten durchschnittlichen Mietertrag beigezogen. Bei der Ermittlung der Anzahl Raumeinheiten hat das Schatzungsamt die Zimmer im Untergeschoss bei der nur zur Hälfte gezählt, obwohl diese durchaus auch als vollwertige Räume zählen könnten.