Im Kanton Appenzell I.Rh. ist das Verfahren der Grundstückschätzung durch die Verordnung über die Schätzung von Grundstücken sowie den Standeskommissionsbeschluss über die Schätzung von Grundstücken geregelt. Gemäss Art. 2 dieses Standeskommissionsbeschlusses ist im Kanton Appenzell I.Rh. auf eine Grundstückschätzung grundsätzlich