72 - 76 AI 013.31-7.2-107999 Geschäftsbericht 2015 - Anhang sen Unschärfen verbunden seien, dem gewöhnlichen Lauf der Dinge. Bei der Schätzung würden zahlreiche Beurteilungsspielräume bestehen, die es zwangsläufig mit sich bringen würden, dass dasselbe Objekt verschiedenen Einschätzungen auch von Fachleuten unterliegen könne. Eine fehlerhafte Anwendung der Schätzungsrichtlinien liege aber nicht vor.