Bei der Ermittlung des Erfahrungswerts von Fr. 2’550.00 pro Raumeinheit sei das Schatzungsamt zudem nicht nach den Vorgaben des Schätzerhandbuchs vorgegangen. Das Schatzungsamt und mit ihm die Vorinstanz würden undifferenziert davon ausgehen, dass alle Einfamilienhäuser im Kanton Appenzell Innerrhoden für die Ermittlung des Erfahrungswerts miteinander vergleichbar seien. Es sei nicht erkennbar, weshalb mit dem Argument, das Segment der Einfamilienhäuser sei mehrheitlich selbstgenutzt, „naturgemäss“ ein Vergleich über den ganzen Kanton heranzuziehen sei.