Nicht angemessen sei die Beurteilung insofern, als die Kriterien wie Wohnlage, Immissionen, Besonnung das Gleiche, nämlich die Wohnlage, mehrfach werte. Letztlich würden die Korrekturfaktoren mit +/-9% eine Anpassung, die den im Kanton Appenzell Innerrhoden herrschenden Unterschieden bei den nachhaltig erzielbaren Mietzinsen gerecht werde, nicht zulassen.