Die Standeskommission Appenzell I.Rh. bestätigte den vom Schatzungsamt festgelegten Minderwert von 12% mit der Begründung, das Schatzungsamt habe den Minderwert nach der im Schätzerhandbuch enthaltenen Wertminderungstabelle bestimmt. Es habe zunächst aufgrund der Bauweise des Objekts die theoretische Gesamtlebensdauer festgelegt. Das Schatzungsamt habe gemäss der Wertminderungstabelle einen Minderwert von 12% angenommen. Es habe damit den Unterhaltszustand des Gebäudes etwas besser als „mittel“ und etwas schlechter als „mittel gut“ eingestuft. Die