Selbst wenn sie aber die tatsächlichen Mieteinnahmen belegt hätten, liesse sich daraus nicht ableiten, dass kein höherer Mietzins realisierbar wäre. Es würden Anhaltspunkte dafür fehlen, dass tatsächlich keine höheren Mieteinnahmen erzielt werden könnten. Die Nachteile bei der Vermietung der Wohnräume, welche die Rekurrenten wegen des Fehlens von Garagen behaupteten, würden durch die üblicherweise separate Schätzung des Mietwerts von Garagen nicht ins Gewicht fallen.