4. Mit Rekursentscheid vom 30. September 2014 wies die Standeskommission Appenzell I.Rh. den Rekurs ab, mit der Begründung, die Schätzung sei nach den tatsächlichen Gegebenheiten und in richtiger Anwendung der einschlägigen Vorschriften vorgenommen worden. Insbesondere habe das Schatzungsamt den ihm zur Verfügung stehenden Ermessensspielraum korrekt ausgeübt, weshalb sich eine Reduktion der Schätzungswerte als nicht gerechtfertigt erweise.