3. Mit Eingabe vom 3. Juli 2014 (Datum der Postaufgabe) erhoben A und deren Ehemann bei der Standeskommission Appenzell I.Rh. Rekurs gegen diese Grundstückschätzung. Sie beantragten im Wesentlichen, die Grundstückschätzung vom 21. Mai 2014 bezüglich Mietwerts und des Minderwerts zu korrigieren und die darauf basierenden Werte neu zu berechnen. Dabei stützten sie sich auf die Aussagen zweier Immobilienexperten.