Auf die Beschwerde gegen diesen Entscheid trat das Bundesgericht mit Urteil 4A_469/2015 vom 25. November 2015 nicht ein. AI 013.31-7.2-107999 69 - 76 Geschäftsbericht 2015 - Anhang 2.9. Grundstückschätzung: Ermittlung des Mietwerts und des Minderwerts Erwägungen I. 1. A ist Alleineigentümerin der Liegenschaft Parzelle Nr. X, Bezirk Oberegg, und des darauf stehenden Einfamilienhauses.