3. 3.1. Legitimiert zur Ergreifung eines Rechtsmittels gegen einen vorinstanzlichen Entscheid betreffend Organisationsklage nach Art. 731b OR sind die am jeweils vorinstanzlichen Verfahren beteiligten Parteien, Nebenparteien und ihre Rechtsnachfolger (vgl. Schönbächler, Die Organisationsklage nach Art. 731b OR, Zürich/St.Gallen 2013, S. 445).