5. Der Präsident des Bezirksgerichts Appenzell I.Rh. erliess am 8. Juni 2015 folgende superprovisorische Verfügung E 176-201: „1. Das am 20./29. Januar 2015 sowie am 20. März 2015 superprovisorisch verfügte Mandat von Rechtsanwalt Dr. B als einziger Zeichnungsberechtigter und einzelzeichnungsberechtigter Sachwalter der ‘Y AG’ wird bis Donnerstag, 31. Dezember 2015 verlängert, mit Berechtigung zum Abschluss der Jahresrechnung bis Montag, 1. Februar