4. Mit superprovisorischer Verfügung vom 20. März 2015 verlängerte der Bezirksgerichtspräsident von Appenzell I.Rh. das Sachwaltermandat wie folgt: „1. Das am 20./29 Januar 2015 superprovisorisch verfügte Mandat von Rechtsanwalt Dr. B als einziger Zeichnungsberechtigter und einzelzeichnungsberechtigter Sachwalter der ‘Y AG’ wird bis Dienstag, 30. Juni 2015 verlängert. (…)“