14. Die Rechtsvertreterin der Carl Sutter-Stiftung reichte am 3. November 2014 gegen den Einschätzungsentscheid für die Erbschaftssteuer 2004 Einsprache ein mit dem Antrag, es sei auf der Zuwendung an die Carl Sutter-Stiftung keine Erbschaftssteuer zu erheben. 15. Mit Entscheid vom 1. Dezember 2014 wies die Kantonale Steuerverwaltung die Einsprache der Carl Sutter-Stiftung ab.