10. Die gegen diesen Entscheid von der Carl Sutter-Stiftung erhobene Einsprache wies die Kantonale Steuerverwaltung mit Entscheid vom 17. April 2014 ab. Die gegen diesen Entscheid eingereichte Beschwerde der Carl Sutter-Stiftung wurde vom Kantonsgericht, Abteilung Verwaltungsgericht, mit Präsidialentscheid V 7-2014 vom 3. Juli 2014 mangels rechtzeitiger Bezahlung des einverlangten Kostenvorschusses abgeschrieben. (…) 13. Am 1. Oktober 2014 verfügte die Kantonale Steuerverwaltung gegenüber der Carl Sutter-Stiftung eine Nachsteuer für die Erbschaftssteuer 2004 im Betrag von Fr. 431’137.80.