8. Die Carl Sutter-Stiftung teilte der Kantonalen Steuerverwaltung am 11. Juli 2013 mit, dass sie bisher keine Gelegenheit gehabt hätte, Unterstützungsbeiträge zu leisten. Sie suche aktiv nach geeigneten Projekten. Die Steuerbefreiung könne nicht davon abhängen, ob sie während der letzten acht Jahre ein paar kleine Beträge ausgerichtet habe oder ob sie für den Zeitraum der acht Jahre zusammengefasst einen grossen Beitrag gemeinnützig auszahle.