7. Mit Schreiben vom 10. Juli 2013 teilte die Kantonale Steuerverwaltung der Carl Sutter- Stiftung mit, dass auch aus der Steuererklärung 2012 nicht ersichtlich sei, wie die Carl Sutter-Stiftung gemeinnützig tätig geworden wäre. Sollte die Carl Sutter-Stiftung bis spätestens 9. August 2013 keine Unterstützung von gemeinnützigen Projekten gemäss Stiftungszweck nachweisen können, müsste die Steuerbefreiung rückwirkend per 22. Oktober 2004 aufgehoben werden.