6. Mit Schreiben vom 12. Oktober 2012 und 10. Dezember 2012 forderte die Kantonale Steuerverwaltung die Carl Sutter-Stiftung auf, bis spätestens Ende 2012 ihrem Stiftungszweck nachzuleben und gemeinnützige Projekte zu unterstützen, andernfalls die Steuerbefreiung rückwirkend per 22. Oktober 2004 aufgehoben werden müsste. 62 - 76 AI 013.31-7.2-107999 Geschäftsbericht 2015 - Anhang