Zudem müssten entsprechende Projekte zur Realisierung gelangen, bis die Stiftung finanzielle Unterstützung leisten könne. Sie erkläre sich damit einverstanden, dass, sollte die Stiftung künftig tatsächlich nicht einen gemeinnützigen Zweck verfolgen, die Stiftung rückwirkend ab 1. Januar 2008 (handschriftlich korrigiert mit: 22. Oktober 2004) ordentlich besteuert werde. 5. In den definitiven Steuerveranlagungen für die Jahre 2005 bis 2011 wurde die Carl Sutter-Stiftung steuerbefreit.