Weiter zeige das handschriftlich verfasste Schriftstück ohne Zweifel, dass die Verfasserin nicht mehr vollends im Besitz ihrer Kräfte und Sinne gewesen sein müsse. Das Schriftbild gestalte sich trotz linierter Vorlage schräg, die Worte seien schwer entzifferbar oder gar unleserlich. Unbesehen dieser Einschätzung bleibe zu erwähnen, dass das vom vermeintlich Beschenkten eingereichte Arztzeugnis von einer Ärztin ausgestellt worden sei, welche geschäftlich mit selbigem in Verbindung stehe. Eine Interessenkollision könnte betreffend des ausgestellten Arztzeugnisses zumindest nicht gänzlich ausgeschlossen werden.