AI 013.31-7.2-107999 57 - 76 Geschäftsbericht 2015 - Anhang dies zweifelsfrei mit Zeugnis vom 7. August 2012 bereits schon attestiert hätte. Seine Patientin würde ihn schon seit langem nicht mehr erkennen, obschon er sie seit dem 10. November 2004 betreue. Am 18. Juli 2012 sei A sel. zudem von der damaligen Präsidentin der KESB angehört worden. Die Präsidentin habe beschrieben, dass die Angehörte dem Gespräch nur bedingt habe folgen können und dass sie schwere Beeinträchtigungen der geistigen Funktion und Präsenz festgestellt habe.