5. E teilte mit Schreiben vom 9. Mai 2013 dem Vertretungs- und Verwaltungsbeistand D mit, dass ihm A am 8. Dezember 2012 ihr gesamtes Aktiendepot geschenkt habe. Er bat ihn als Beistand von A, die Gültigkeit dieser Schenkung anzuerkennen. 6. Der Vertretungs- und Verwaltungsbeistand D leitete der KESB mit Schreiben vom 13. Mai 2013 das Schreiben von E vom 9. Mai 2013 samt Schenkungsschreiben von A vom 8. Dezember 2012 weiter, um in dieser Angelegenheit einen Entscheid zu treffen. 7. Im Herbst 2014 verstarb A in Appenzell.