So würden gemäss Stellungnahme des Vertrauensarztes der Beschwerdegegnerin, Dr. med. D, vom 23. Mai 2014 evidenz-basierte Wirksamkeitsstudien fehlen. Auch Prof. Dr. C, welcher beim Beschwerdeführer die IRE-Behandlung durchführte, bezeichnete im Kostenvoranschlag vom 22. Mai 2014 die IRE als neu experimentelle Therapie, zu der noch keine Langzeitstudien vorliegen würden. Ebenfalls kann medizinischen Fachzeitschriften entnommen werden, dass die Wirksamkeit der IRE noch nicht nach wissenschaftlichen Methoden nachgewiesen ist.