3.3. Ein Prostatakarzinom, unter welchem der Beschwerdeführer leidet, ist keine seltene Krankheit. In der Schweiz bestehen mehrere zweckmässige, allgemein anerkannte Behandlungsmöglichkeiten eines Prostatakarzinoms wie operative Entfernung (Prostatektomie), Strahlentherapie, Hormontherapie und Chemotherapie, welche üblich und laufend angewendet werden. Eine schwerwiegende Lücke im Behandlungsangebot in der Schweiz besteht jedenfalls nicht. Da in der Schweiz anerkannte Behandlungsmethoden bestehen, kann demzufolge auch auf die vom Beschwerdeführer beantragte Einholung des Berichts seines behandelnden Urologen verzichtet werden.