2. Die Beschwerdegegnerin erwidert, dass die fehlende evidenz-basierte Langzeitstudie über die IRE-Methode der Hauptgrund der Ablehnung einer Kostengutsprache gewe- 52 - 76 AI 013.31-7.2-107999 Geschäftsbericht 2015 - Anhang sen sei. Die Frage, ob eine neue Behandlungsmethode Pflichtleistung der Krankenversicherung darstelle oder nicht, hänge nicht vom einzelfallweisen Erfolg der angewendeten Behandlungsmethode ab, sondern sei erfolgsunabhängig zu beantworten.