Er finde es nicht gerecht, dass die Beschwerdegegnerin für eine übliche Prostataoperation eine unlimitierte Kostengutsprache erteile, ihm jedoch jede Leistung verweigert werde, obwohl sein Eingriff bedeutend preisgünstiger ausgefallen sei als eine herkömmliche Prostataoperation. Eine Kostenbeteiligung der Beschwerdegegnerin könnte sich beispielsweise an der Höhe der Operationskosten für eine ambulante Prostataoperation von etwa Fr. 7’000.00 bis Fr. 8’000.00 orientieren.