Für ihn sei es unmöglich, eine evidenz-basierte Langzeitstudie über die IRE-Methode vorzulegen oder darauf zu verweisen, weil dieses Operationsverfahren in der Schweiz noch zu neu sei. Er finde es nicht gerecht, dass die Beschwerdegegnerin für eine übliche Prostataoperation eine unlimitierte Kostengutsprache erteile, ihm jedoch jede Leistung verweigert werde, obwohl sein Eingriff bedeutend preisgünstiger ausgefallen sei als eine herkömmliche Prostataoperation.