1. Der Beschwerdeführer macht geltend, dass Prof. C ein Pionier sei, der in Deutschland die IRE-Methode seit drei Jahren erfolgreich anwende. Die IRE-Methode für die Prostata sei in den USA und Deutschland anerkannt und in der EU sei das Anerkennungsverfahren Ende Oktober 2014 angelaufen. Das Universitätsspital Zürich wende seit kurzem eine ähnliche Methode, die sogenannte HIFU-Methode mit hochfokussiertem Ultraschall, an. Für ihn sei es unmöglich, eine evidenz-basierte Langzeitstudie über die IRE-Methode vorzulegen oder darauf zu verweisen, weil dieses Operationsverfahren in der Schweiz noch zu neu sei.