Mangels vorliegender wissenschaftlicher Studien sei die Wirksamkeit der IRE- Behandlung im Falle von metastasierten Prostatakarzinomen zum aktuellen Zeitpunkt nicht nachgewiesen. Auch im Ausland erbrachte Leistungen, welche aus medizinischen Gründen ausnahmsweise von der Krankenpflegeversicherung zu übernehmen seien, müssten wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Eine im Ausland günstigere Behandlung könne für sich allein noch keine Wirtschaftlichkeit begründen.