5. Gegen diese Verfügung erhob A mit Schreiben vom 25. Juli 2014 Einsprache. Er habe am 1. Juli 2014 in Frankfurt/Offenbach von Prof. C eine IRE-Behandlung durchführen lassen, welche erfolgreich verlaufen sei. Die bisherigen Massnahmen gegen sein Pros- tata-Karzinom hätten keine Verbesserungen gebracht. Dank der minimal invasiven IRE-Behandlung hätte er danach kaum Schmerzen, fühle sich sehr gut und könne pro Woche viermal dreieinhalb Stunden arbeiten. 6. Die X AG wies am 4. November 2014 die Einsprache ab.