2.5. Keine Kostenübernahme einer Irreversiblen Elektroporation (IRE) eines Prostatakarzinoms im Ausland (Art. 34 Abs. 2 KVG); Keine Kostenübernahme einer IRE-Behandlung im Ausland mangels Notfall (Art. 36 Abs. 2 KVV); IRE-Behandlung als Nichtpflichtleistung ist keine Austausch- bzw. Substitutionsleistung Erwägungen: I. 1. A ist bei der X AG gemäss KVG versichert.