1. 1.1. Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin macht im Wesentlichen geltend, dass eine Umqualifikation einer Dividende in massgeblichen Lohn nur dann zulässig sei, wenn kumulativ sowohl ein unangemessen tiefer Lohn mit einer im Vergleich zum eingesetzten Kapital unangemessen hohe Dividende einhergehe. Sei der Lohn nicht unangemessen tief, sondern entspreche er dem arm’s length Grundsatz, bleibe kein Raum für eine Umqualifikation von Dividenden in massgeblichen Lohn.