Den angemessenen Jahreslohn unter Berücksichtigung dieser Aspekte für die Jahre 2011 und 2012 auf Fr. 240’000.00 und für das Jahr 2013 mit reduzierten Aktivitäten auf Fr. 180’000.00 festzusetzen, erscheine angemessen und sei nicht zu beanstanden. Es sei nicht zu verhehlen, dass sich bei solchen Kleinunternehmen die Angemessenheit des Gehalts im Rahmen der Beitragsfestsetzung im Einzelfall regelmässig kaum fundiert betragsmässig beurteilen lasse.