Für das Jahr 2012 sei sodann eine Dividende von Fr. 1’470’000.00 ausgeschüttet worden, bei einem Unternehmenswert von Fr. 4’079’300.00 (Eigenkapitalertrag von 36%). Eine Dividende in Höhe von Fr. 407’930.00 (Eigenkapitalertrag von 10%) wäre AHVbeitragsrechtlich noch als gerechtfertigt zu bezeichnen, der darüberliegende Betrag von Fr. 1’062’070.00 sei hingegen als übersetzt zu beurteilen. Für das Jahr 2013 sei schliesslich eine Dividende von Fr. 675’000.00 ausgeschüttet worden; der relevante Unternehmenswert sei noch nicht bekannt.