Im Wesentlichen begründete sie ihren Entscheid einerseits damit, dass sich die in den Jahren 2011, 2012 und 2013 an den Alleinaktionär A ausgerichteten Dividenden als vermutungsweise überhöht erwiesen hätten. Als Dividende sei für das Jahr 2011 ein Betrag von Fr. 850’000.00 ausgeschüttet worden, dies bei einem Unternehmenswert von Fr. 1’622’600.00 (Eigenkapitalertrag von 52%).