1. Die Ausgleichskasse des Kantons Appenzell I.Rh. führte bei der X AG eine Arbeitgeberkontrolle für die Jahre 2010 bis 2013 durch. Dabei stellte sie fest, dass an A, Geschäftsführer und Alleinaktionär der X AG, ein unangemessen tiefer Lohn und gleichzeitig eine offensichtlich überhöhte Dividende ausgerichtet worden sei. Ein Jahresgehalt von je Fr. 240’000.00 für die Jahre 2011 und 2012 bzw. Fr. 180’000.00 für das Jahr 2013 werde als angemessen erachtet und sie sehe eine entsprechende Aufrechnung vor.