Die in dieser Sache erhobene Beschwerde wurde vorerst von der kantonsgerichtlichen Kommission für allgemeine Beschwerden mit Entscheid KBA 3-2015 vom 21. April 2015 und danach vom Bundesgericht mit Urteil 5A_446/2015 vom 14. August 2015 abgewiesen. AI 013.31-7.2-107999 43 - 76 Geschäftsbericht 2015 - Anhang 2.4. Umqualifikation einer Dividende in massgebenden Lohn; Qualifikation einer Erwerbstätigkeit als selbständig oder unselbständig (Art. 5 Abs. 2 AHVG) Erwägungen: I.