Bezüglich Prüfung der Prozessvoraussetzungen besteht keine zwingende Reihenfolge. Die Prüfung der Prozessvoraussetzungen ist eine bis zum Endentscheid fortwährende Aufgabe (vgl. Sutter-Somm/Hasenböhler/Leuenberger [Hrsg.], a.a.O., Art. 60 N 15).