Der Rechtsvertreter der Kläger habe schlicht mit den falschen Parteien geklagt. Indem der Richter eindeutige Fehler und prozessuale Versäumnisse der Kläger bzw. deren Rechtsvertreter korrigiere, um ihnen zu dem ihnen beliebenden Urteil zu verhelfen, und damit die materielle Rechtslage zu verdrehen suche, dokumentiere er seine Parteilichkeit und Befangenheit. Nachträglich die Parteien auszuwechseln, bedeute die materielle Rechtslage zwischen anderen Personen zu beurteilen als zwischen jenen, die dem Gericht ihre Rechtssache AI 013.31-7.2-107999 39 - 76 Geschäftsbericht 2015 - Anhang