3.2. Der Rechtsvertreter des Gesuchstellers macht geltend, dass Rechtsmittel lediglich zur Korrektur von einzelnen Verfahrensfehlern führten, niemals jedoch systematische Rechtsverletzungen infolge Befangenheit zu heilen bzw. diese in Zukunft zu verhindern vermögen würden. Ein Richter, der kontinuierlich einseitige und gravierende Fehler zulasten einer Partei begehe, welche der Gegenpartei entscheidend zum Vorteil gereichten, erwecke per se den Anschein der Befangenheit und dürfe fortan nicht mehr amten.