a), Vertreter, Beauftragte, Angestellte oder Organe einer an der Angelegenheit beteiligten Person sind oder in der Sache Auftrag erteilt haben (lit. b), als öffentlich-rechtlicher Angestellter, Richter oder Gerichtsschreiber in einer anderen Instanz in der gleicher Sache bereits mitgewirkt haben (lit. c) oder aus anderen Gründen befangen erscheinen (lit. d). AI 013.31-7.2-107999 37 - 76 Geschäftsbericht 2015 - Anhang