2. 2.1. Seit dem 1. Januar 2011 gilt in der Schweiz die neue Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO), welche die bis anhin gültigen kantonalen Zivilprozessordnungen ablöst. Für das Hauptverfahren Nr. x vor Bezirksgericht Appenzell I.Rh., welches bereits bei Inkrafttreten der ZPO rechtshängig war, gilt das bisherige Verfahrensrecht und damit das Gerichtsorganisationsgesetz vom 25. April 1999 [folgend: aGOG] und das Gesetz über die Zivilprozessordnung vom 24. April 1949 [folgend: aZPO], beide in Kraft bis 31. Dezember 2010, weiterhin.