4.4. Die Beschwerdeführer befürchten aufgrund der Tempo-30-Zone einen Ausweichverkehr über die Bleiche- und Herrenrütistrasse, auf welchen Tempo 50 gelte. Für ihre Kinder stelle dieser Strassenabschnitt – trottoirlos, knapp vier Meter breit und gerade verlaufend – den täglichen Schul- bzw. Kindergartenweg dar. Ihre Sicherheit würde mit der geplanten Erweiterung der Tempo-30-Zone wesentlich verschlechtert.