Bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h verringert sich im Vergleich zu der heute zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h, jedoch auch bei einer reduzierten Geschwindigkeit von 40 km/h, sowohl der Anhalteweg als auch das Verletzungsrisiko massgeblich (vgl. auch Ziffer 2.2 des Gutachtens). Unter dem Aspekt des Schutzes der schwächsten Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Schulkinder, ist die Einführung der Tempo-30-Zone auf jeden Fall verhältnismässig.