Dabei lassen die Beschwerdeführer ausser Acht, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit, die von 85% aller Fahrzeuge auf dem Perimeter gefahren werden, gemäss Ziffer 3.6 des Gutachtens zwischen 35 und 45 km/h beträgt. Bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h verringert sich im Vergleich zu der heute zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h, jedoch auch bei einer reduzierten Geschwindigkeit von 40 km/h, sowohl der Anhalteweg als auch das Verletzungsrisiko massgeblich (vgl. auch Ziffer 2.2 des Gutachtens).