3.3. Das Gutachten ist schlüssig und korrekt abgefasst. So sind die Gefahrenstellen eruiert, mittels Fotos dokumentiert und analysiert. Wo welche Massnahmen geplant sind, zeigt die dem Gutachten beigelegte Planungsstudie vom 4. Juli 2013. Die darin erfolgten Ausführungen erscheinen nachvollziehbar und legen schlüssig dar, dass vorliegend insbesondere Schulkinder eines besonderen, nicht anders zu erreichenden Schutzes bedürfen, weshalb sich die verfügende Behörde zu Recht auf die gutachterlichen Ergebnisse abstützen durfte.