Diesem Einwand ist zu entgegnen, dass einerseits die Fussgänger, insbesondere die Schulkinder, hauptsächlich beim Überqueren der entsprechenden Strassen, aber auch bei den unübersichtlichen Stellen ungenügend geschützt sind. Andererseits sind auch die Fahrradfahrer mit der aktuell herrschenden Geschwindigkeitslimite von 50 km/h erhöhten Gefahren ausgesetzt. Mangels verfügbaren Raumes für alternative Sicherheitsvorkehrungen kann dieser Gefahr gemäss Gutachten nur durch eine Tempo-30-Zone entschärft werden.