3.2. Dem Gutachten kann in Ziffer 4.2.1 weiter entnommen werden, dass innerhalb des Bearbeitungsperimeters die Gefahren konfliktträchtig seien, welche vom motorisierten Individualverkehr ausgehen würden. Dabei sei insbesondere die Fussverkehrsabwicklung negativ tangiert, u.a die Querungsstellen. Fussgänger – Kinder und Jugendliche auf dem Schulweg – seien aufgrund dessen ungenügend geschützt. Eine Verbesserung des Fussverkehrsangebots bzw. der Einsehbarkeit von Zugängen, z.B. durch Auftrittsflächen im Bereich Weissbadstrasse, sei unter Berücksichtigung der Querschnittsbedingungen (verfügbarer Raum) nicht umsetzbar.