3. 3.1. Das Gutachten zeigt in Ziffer 3.9 diverse Sicherheitsdefizite auf. So führten bei allen Strassen innerhalb der Zone etliche Grundstückszufahrten, Garagenausfahrten oder Fussgängerquerungen bei ungünstigen Sichtverhältnissen auf die übergeordneten Strassen. Behindert werde die Sicht jeweils durch Mauern, Zäune und/oder Bepflanzungen. Besonders gefährlich seien unübersichtliche Vorplätze, auf denen vorwärts parkiert und später rückwärts auf die Strasse gefahren werde.