Das verkehrstechnische Gutachten der X AG vom 4. Juli 2013 über die Erweiterung Zone Tempo 30 Gaiser- und Weissbadstrasse hält die Vorgaben von Art. 3 der Verordnung über die Tempo-30-/und Begegnungszonen (SR 741.213.3) ein. So werden im Gutachten die Ziele, welche mit der Tempo-30-Zone erreicht werden sollen (lit. a), in Ziffer 2.1 aufgelistet. Danach sollen wesentliche und primäre Ziele eine Erhöhung der Verkehrssicherheit bzw. die Eliminierung von bestehenden Sicherheitsdefiziten sein. Der Übersichtsplan mit der aufgrund des Raumplanungsrechts festgelegten Hierarchie der Strassen (lit. b) fehlt zwar.